Freiberufler*in werden
Anleitung für deinen Start in die freiberufliche Tätigkeit

Die Idee, freiberuflich zu arbeiten, übt eine starke Anziehungskraft aus, da sie mit Freiheit, eigenverantwortlichem Handeln und beruflicher Kreativität verbunden wird. In diesem Beitrag erklären wir, was es bedeutet, eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben, welche Berufsgruppen unter diese Kategorie fallen und wie du als Freiberufler*in erfolgreich startest.

Was ist ein/e Freiberufler*in?

In Deutschland wird der Begriff “Freie Berufe” für Tätigkeiten verwendet, die stark von der individuellen Qualifikation der Person abhängen, die sie ausübt. Beispiele sind Ärzt*innen, Anwält*innen, Künstler*innen oder Coach*innen. Kennzeichnend für Freiberufler*innen ist, dass sie in der Regel spezielle berufliche Fähigkeiten besitzen, die sie durch Hochschulbildung, Selbststudium oder bisherige Berufserfahrung erworben haben können. Mit ihrem Wissen bieten sie wertvolle Dienstleistungen an, etwa durch Heilung von Kranken oder kulturelle Beiträge zur Gesellschaft.  

Wie ihre gewerbetreibenden Unternehmerkolleg*innen übernehmen Freiberufler*innen dabei die volle Verantwortung für die Qualität ihrer Arbeit, genießen berufliche Entscheidungsfreiheit und tragen das gesamte unternehmerische Risiko. Gleichwohl gibt es Unterschiede zwischen Freiberufler*innen und gewerbetreibenden Unternehmer*innen: Als Freiberufler*in musst du keine Gewerbesteuer zahlen und dich nicht mit komplizierten Bilanzen herumschlagen. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um als Freiberufler*in anerkannt zu werden. Diese Anforderungen sind im § 18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) festgelegt. 

Du hast eine Geschäftsidee entwickelt und fragst dich, ob die Tätigkeit tatsächlich als freiberuflich gemäß dem Einkommenssteuergesetz eingestuft werden kann? Dann lass dich fachkundig beraten. Steuerberater*innen, das Finanzamt oder Organisationen wie das Institut für Freie Berufe (IFB) können dir helfen. 

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Der Unterschied zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit

Freiberufler*innen genießen vor allem in Bezug auf das Steuerrecht einige Vorteile: Sie sind nicht verpflichtet, eine betriebswirtschaftliche Bilanz für den Jahresabschluss beim Finanzamt vorzulegen. Stattdessen ist eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für die steuerliche Erfassung ausreichend. Hierbei werden die Einnahmen eines Jahres gegen die betrieblichen Ausgaben aufgerechnet, und die Differenz bestimmt das zu versteuernde Einkommen. Darüber hinaus müssen Freiberufler*innen zum Start in die Selbstständigkeit kein Gewerbe anmelden und sind von der Gewerbesteuer befreit. Wichtig: Wenn du in einem Beruf tätig bist, der einer Berufskammer zugeordnet ist und eine Zulassung erfordert, so ist eine Mitgliedschaft in dieser Kammer verpflichtend. 

Bei vielen klassischen freien Berufen, wie beispielsweise Ärzt*innen oder Anwält*innen, besteht kein Zweifel an ihrer Klassifizierung als Freiberufler*in. In anderen Fällen kann die steuerliche Einstufung jedoch unklar sein. Es ist daher empfehlenswert, sich vor der Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit gründlich zu informieren. Kostenlose Beratung ist beim Gründungsservice des Instituts für Freie Berufe (IFB), in den Servicezentren der Finanzämter und auch bei den Gewerbeämtern verfügbar. Für absolute Gewissheit kannst du beim Finanzamt eine kostenpflichtige "Verbindliche Auskunft" beantragen. Diese steuerliche Einstufung bindet sowohl das Finanzamt als auch dich als Gründer*in. 

Wer zählt zu den Freiberufler*innen?

Die Bedingungen, um steuerlich als Freiberufler*in anerkannt zu werden, sind im EstG festgelegt und wurden durch zahlreiche Entscheidungen des Bundesfinanzhofes sowie durch Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums weiter präzisiert. In § 18 findet sich eine Liste mit freien Berufen, den sogenannten Katalogberufen. Wenn du deinen Beruf hier findest, kannst du ziemlich sicher sein, als Freiberufler*in anerkannt zu werden. Aber auch Tätigkeiten, die den aufgelisteten Katalogberufen ähnlich sind, können als sogenannte Tätigkeitsberufe zu den freien Berufen zählen. Spezifische Kriterien und Eigenschaften zur Differenzierung der Berufsprofile sind im Gesetz nicht näher definiert. 

Die Freien Berufe werden in vier Hauptbereiche unterteilt. 

Im heilberuflichen Bereich finden wir Fachkräfte wie Ärzt*innen, Zahnmediziner*innen, Physiotherapeut*innen, Tierärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Sie setzen sich für das körperliche und seelische Wohlbefinden von Menschen und Tieren ein. 

Der rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Bereich umfasst Berufe wie Anwält*innen, Notar*innen, Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und Unternehmensberater*innen. Diese Expert*innen bieten ihre Dienste in rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten an, um Unternehmen und Privatpersonen zu unterstützen. 

Im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich sind Architekt*innen, Ingenieur*innen, Wissenschaftler*innen und Informatiker*innen tätig. Sie gestalten innovative Lösungen und Projekte in technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen sowie in der Informationstechnologie. 

Der kulturelle, künstlerische Bereich beinhaltet Berufe wie Autor*innen, Lektor*innen, Regisseur*innen und Künstler*innen. In diesem Bereich stehen die kreative Gestaltung von Kunstwerken und die kulturelle Bereicherung der Gesellschaft im Fokus. 

Ob du als freiberuflich oder als gewerbetreibend eingestuft wirst, hängt also nicht von deiner Entscheidung ab, sondern von deiner Tätigkeit, und wird vom Finanz- oder Gewerbeamt festgelegt.  

Einige Freiberufe unterliegen bestimmten Zulassungsvoraussetzungen. Um diese Berufe ausüben zu können, musst du bestimmte Fähigkeiten oder eine spezielle Ausbildung nachweisen können. Das ist zum Beispiel bei Mediziner*innen, Architekt*innen oder Anwält*innen der Fall. Manchmal ist auch eine staatliche Zulassung durch Behörden oder eine Zulassung der entsprechenden Berufskammer (z. B. Ärztekammer) erforderlich. So müssen Heilpraktiker*innen in einer Prüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt nachweisen, dass sie durch ihr Handeln die Gesundheit ihrer Patient*innen nicht gefährden und über die Grenzen ihrer Fähigkeiten auch mit Blick auf ihre haftungsrechtlichen Verantwortlichkeiten Bescheid wissen.  

Wenn es für deinen Beruf keine speziellen Berufsregeln gibt, reicht eine Anmeldung deiner Gründung beim Finanzamt aus.

Was muss ich tun, um Freiberufler*in zu werden?

Besonders bei neueren Berufsbildern, etwa in der IT-Branche, gibt es oft eine gewisse Unsicherheit, ob sie als gewerbetreibend oder freiberuflich gelten. Es ist auch möglich, dass eine Person gleichzeitig freiberuflich und gewerblich tätig ist. Bei diesen gemischten Tätigkeiten muss unterschieden werden, ob diese theoretisch separat gehalten und dementsprechend separat registriert werden könnten, oder ob es sich um untrennbare Tätigkeiten handelt. Bei der Anmeldung der Selbstständigkeit ist dann entscheidend, ob der Schwerpunkt der Tätigkeit im gewerblichen oder im freiberuflichen Bereich liegt. In den meisten Fällen können die Tätigkeiten getrennt werden.  

Ein gutes Beispiel für trennbare Tätigkeiten ist eine Zahnarztpraxis, die auch Zahnpflegeprodukte verkauft. Hier können die Einnahmen nach gewerblich (der Verkauf) und freiberuflich (die Behandlung der Patient*innen) leicht getrennt werden und sollten auch buchhalterisch separat erfasst und auf verschiedenen Geschäftskonten verwaltet werden. Auch das öffentliche Erscheinungsbild muss dann separat erfolgen, was häufig nicht einfach zu gewährleisten ist.  

Für weitere Informationen zu diesen und anderen Fragen stehen das Institut für Freie Berufe (IFB), dein/e Steuerberater*in oder dein Finanzamt zur Verfügung. 

Das Finanzamt ist deine erste Kontaktstelle, wenn du dich als Freiberufler*in anmelden möchtest. Du musst dich spätestens vier Wochen nach Beginn deiner Tätigkeit dort melden. Obwohl die Anmeldung formlos erfolgen kann, musst du anschließend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ausfüllen. Nachdem du diesen an das Finanzamt geschickt hast, bekommst du deine Steuernummer.  

Das Finanzamt überprüft auch, ob deine freiberufliche Tätigkeit kammerpflichtig ist. Falls ja, musst du die entsprechenden Nachweise deiner Qualifikation bei der zuständigen Kammer vorlegen. Freiberufler*innen, die keine kammerpflichtige Tätigkeit ausüben, müssen ihre Qualifikationsnachweise ggf. beim Finanzamt vorweisen. 

Steuer zahlen als Freiberufler*in

Als Freiberufler*in bist du von der Gewerbesteuer befreit und musst lediglich Einkommensteuer und Umsatzsteuer zahlen. 

Einkommensteuer 

Für freiberufliche Tätigkeiten besteht, wie für jede Art von Einkommen, Einkommensteuerpflicht. Die Steuer wird allerdings nur erhoben, wenn das steuerpflichtige Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag von 10.908 EUR (Stand 2023) überschreitet.  

Um eine hohe Steuerschuld zu vermeiden, wirst du als Freiberufler*in in der Regel aufgefordert, quartalsweise Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu leisten. Die Höhe dieser Vorauszahlungen basiert auf der gezahlten Einkommensteuer des Vorjahres. Wenn du gerade erst gegründet hast, wird der Betrag im ersten Jahr geschätzt. 

Du hast die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zu überweisen oder dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Nach der jährlichen Steuererklärung wird die tatsächliche Steuerlast ermittelt und die Differenz vom Finanzamt an dich zurückerstattet oder von dir nachgezahlt. 

Die Einkommensteuer in Deutschland steigt mit dem Gewinn. Um zu ermitteln, wie viel Einkommensteuer du zahlen musst, kannst du den Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums verwenden. 

Mehrwertsteuer, Vorsteuer und Umsatzsteuer 

Auch Umsatzsteuer musst du als Freiberufler*in an das Finanzamt abführen, es sei denn, du nutzt die Kleinunternehmerregelung oder deine Tätigkeit ist in § 4 des Umsatzsteuergesetzes aufgeführt. Mit der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnest du die Umsatzsteuer, die du an andere Unternehmen gezahlt hast, mit der Umsatzsteuer, die deine Kund*innen an dich gezahlt haben. Andere Bezeichnungen für die Umsatzsteuer sind Vorsteuer oder Mehrwertsteuer.  

Soll- und Ist-Versteuerung 

Bei der Umsatzsteuer kannst du zwischen der Soll- und der Ist-Versteuerung wählen. Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuer schon bei Rechnungstellung fällig und du gehst möglicherweise in Vorleistung. Wenn du hingegen die Ist-Versteuerung beantragst, musst du die Umsatzsteuer erst zahlen, wenn die entsprechende Rechnung beglichen wurde. 

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Diese Steuerfristen solltest du als Freiberufler*in beachten

Es gibt verschiedene Steuerfristen, die du als Freiberufler*in nicht verpassen solltest. Am besten, du notierst sie dir fett in deinem Kalender, bis sie dir in Fleisch und Blut übergegangen sind. 

Fristen für Steuervorauszahlungen und Einkommensteuererklärung  

In der Mitteilung über die Höhe deiner Steuervorauszahlungen gibt das Finanzamt auch die Termine für die Zahlung bekannt. Wenn diese vierteljährlich zu entrichten sind, gelten die folgenden Fälligkeitsdaten: 

  • 10. März für das erste Quartal (Q1) 
  • 10. Juni für das zweite Quartal (Q2) 
  • 10. September für das dritte Quartal (Q3) 
  • 10. Dezember für das vierte Quartal (Q4) 

Genau wie alle andere Selbstständigen Deutschland musst du, sofern dein Einkommen über dem Steuerfreibetrag von 10.908 EUR liegt (Stand 2023), jährlich eine Einkommensteuererklärung einreichen. Der reguläre Abgabetermin ist der 31. Juli des Folgejahres. Wenn du dich entscheidest, die Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerbüros zu erstellen, verlängert sich die Frist bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres. 

Umsatzsteuervoranmeldung und -steuererklärung 

Deine Umsatzsteuervoranmeldung musst du regelmäßig elektronisch an das Finanzamt übermitteln. In den ersten zwei Jahren nach der Gründung musst du diese Anmeldung jeweils bis zum 10. des Monats für den entsprechenden Vormonat einreichen, später kann das Finanzamt zu einer vierteljährlichen Voranmeldung übergehen. 

Neben der Voranmeldung der Umsatzsteuer ist es erforderlich, dass du jährlich eine Erklärung zur Umsatzsteuer abgibst. Darin führst du alle Einnahmen und Ausgaben auf, die im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer stehen. Der Stichtag für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist der 31. Juli des nachfolgenden Jahres.

Kammerpflichtige freie Berufe

Während Unternehmer*innen im Gewerbebereich automatisch Mitglieder der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) werden, besteht in vielen freien Berufen keine Verpflichtung zur Kammermitgliedschaft, wodurch die häufig als ärgerlich wahrgenommenen Mitgliedsbeiträge entfallen. 

Es gibt jedoch Ausnahmen. Die folgenden freien Berufe unterliegen ebenfalls einer Pflichtmitgliedschaft in der jeweiligen Berufskammer: 

  • Ärzt*innen 
  • Apotheker*innen 
  • Architekt*innen 
  • Beratende Ingenieur*innen 
  • Notar*innen 
  • Patentanwält*innen 
  • Psychotherapeut*innen 
  • Rechtsanwält*innen 
  • Steuerberater*innen 
  • Tierärzt*innen 
  • Wirtschaftsprüfer*innen 
  • Zahnärzt*innen 

Einige der Kammern für freie Berufe haben Einschränkungen bezüglich der Werbemaßnahmen für ihre Mitglieder festgelegt. Es ist ratsam, sich rechtzeitig darüber zu erkundigen, ob und inwiefern diese Einschränkungen Auswirkungen auf deine Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit haben könnten. 

Vorzüge und Herausforderungen in der Freiberuflichkeit

Wie alles im Leben ist auch die freiberufliche Selbstständigkeit mit Vor- und Nachteilen verbunden. Die wichtigsten wollen wir im Folgenden benennen: 

Vorzüge 

  • Autonomie: Als Freiberufler*in genießt du einen hohen Grad an Unabhängigkeit. Es gibt keine direkten Vorgesetzten oder Kolleg*innen, mit denen du dich abstimmen musst (was zugleich auch als Herausforderung gesehen werden kann). Du hast die Freiheit, an deinem Arbeitsplatz nach deinen eigenen Regeln zu handeln. 
  • Flexibilität bei den Arbeitszeiten: Als Freiberufler*in musst du nicht jeden Morgen um 8 Uhr im Büro sein. Du kannst später aufstehen und die Nacht durcharbeiten, oder auch früh aufstehen, je nach deinem Rhythmus. Du entscheidest selbst über die Gestaltung deiner Arbeitszeit, einschließlich der Möglichkeit, einen Tag freizunehmen und an anderen Tagen mehr zu arbeiten, auch am Wochenende. 
  • Eigener Arbeitsbereich: Ob in deinem gemütlichen Home-Office, auf dem Balkon, dem Sofa oder im Coworking-Space – als Freiberufler*in bestimmst du häufig nicht nur, wann du arbeitest, sondern auch, wo. 
  • Potenziell höheres Einkommen: Wenn du gute Aufträge hast, kannst du als Freiberufler*in mehr verdienen als Angestellte. Wenn es gut läuft, kannst du sogar weniger rentable Projekte ablehnen und dich auf die lukrativeren konzentrieren. 
  • Geringes Startkapital: Viele Freiberufler*innen benötigen für den Start nur einen Laptop und ein Telefon, Dinge, die heutzutage fast jeder hat. Die anfänglichen Investitionen in dein eigenes Unternehmen sind daher meist recht niedrig. Auch einfache Websites oder Buchhaltungstools sind nicht sehr kostspielig. 

Herausforderungen 

  • Mehrbelastung: In Zeiten mit vielen Projekten kann es vorkommen, dass du als Freiberufler*in mehr Stunden pro Woche arbeitest als Angestellte. Auch haben Angestellte Feierabend und gehen nach Hause, während du als Freiberufler*in quasi immer erreichbar und verfügbar bist. Es sei denn, du legst dir selbst strenge Regeln auf und trennst Arbeit und Freizeit. 
  • Versicherungen: Freiberufler*innen sind nicht über ihren Arbeitgeber versichert, sondern müssen sich selbst um ihre Kranken-, Pflege- und Sozialversicherung kümmern – sowie auch um ihre Altersvorsorge. Überlege, ob eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung für dich infrage kommt. 
  • Krankheitsfall und Urlaub: Im Gegensatz zu Angestellten erhältst du im Krankheitsfall kein Gehalt. Wenn du nicht arbeitest, bleiben deine Projekte stehen und es fließt kein Geld. Das gilt auch für Urlaube und Feiertage. Dennoch solltest du dir als Freiberufler*in Pausen und Auszeiten gönnen! Sie sind wichtig. 
  • Risiko: Als Freiberufler*in besteht immer das Risiko, dass keine oder zu wenige Aufträge hereinkommen. Wenn du keine festen Kund*innen hast, lebst du von Auftrag zu Auftrag und weißt nie, wie viel du im nächsten Monat verdienen wirst. 
  • Einsamkeit: Dieser Punkt wird von vielen als die größte Herausforderung angesehen – das Fehlen von Kolleg*innen. Oft arbeitest du allein im Home-Office, und auch wenn du in einem Coworking-Space arbeitest, sind alle dort auf ihre eigenen Laptops konzentriert. Teammeetings und Kaffeepausen mit Kolleg*innen fallen weg. Es liegt an dir, Kontakte mit anderen Freiberufler*innen zu knüpfen. Wenn du dir jedoch erst einmal ein Netzwerk aufgebaut hast, kann der Austausch sehr bereichernd und inspirierend sein. 
  • Scheinselbstständigkeit: Als Freiberufler*in interessiert sich deine Rentenversicherung dafür, ob du nur für einen einzigen Auftraggeber arbeitest oder mehrere Kund*innen hast. Wenn du nur für einen Auftraggeber arbeitest, kann dich die Rentenversicherung als „scheinselbstständig“ einstufen. 

Hinweis: Aufgrund der Vielfalt der Freien Berufe sind nicht alle genannten Punkte auf alle Berufe anwendbar.

Versicherungen für Freiberufler*innen

Personen, die freiberuflich arbeiten, benötigen diverse Versicherungen für ihren persönlichen und beruflichen Schutz: 

Kranken- und Pflegeversicherung 

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Als Freiberufler*in hast du die Wahl zwischen privater und freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung. Der Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, nicht nach dem individuellen Bedarf. Wenn du, wie viele Freiberufler*innen, eher schwankende Einnahmen haben wirst, solltest du diese Variante in Betracht ziehen. Bei der privaten Krankenversicherung richtet sich der Preis hingegen nach dem Tarif, deinem Alter und deinem Gesundheitszustand. Die privaten Krankenversicherer interessiert es nicht, wie deine Geschäfte gerade laufen. 

Künstler*innen und Publizist*innen versichern sich über die Künstlersozialkasse (KSK), wobei sie nur die Hälfte der Versicherungsbeiträge selbst tragen müssen (weitere Informationen dazu findest du weiter unten). 

Rentenversicherung 

Wenn du in einen kammerpflichtigen Beruf einsteigst, kannst du häufig über das jeweilige Kammer-Versorgungswerk eine Altersvorsorge abschließen. Es gibt aber auch Freie Berufe, für die eine Einzahlung in die Rentenversicherung verpflichtend ist. Von diesen Fällen abgesehen, besteht gegenwärtig keine allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Es ist jedoch jederzeit möglich, freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen und Rentenansprüche zu erwerben.  

Die KSK übernimmt neben der Kranken- und Pflegeversicherung auch die Krankenversicherung für ihre Mitglieder und zahlt die Hälfte der Beiträge. 

Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung 

Die gesetzliche Unfallversicherung wird von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern bereitgestellt. Sie schützt gegen die Konsequenzen von Arbeitsunfähigkeit und Berufserkrankungen. In der Regel können Selbstständige sich bei der für ihren Beruf relevanten Berufsgenossenschaft versichern. Eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist für einige Freiberufler*innen sogar obligatorisch. Wenn keine Pflichtmitgliedschaft besteht, können sie sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung absichern. 

Berufsunfähigkeitsversicherung 

Wenn du an einer weitergehenden Absicherung interessiert bist, könntest du eine Berufsunfähigkeitsversicherung erwägen. Dabei solltest du sorgfältig prüfen, ob im Krankheitsfall ein tatsächlicher Versicherungsschutz gewährt wird. Beispielsweise könnte die Versicherung davon ausgehen, dass Freiberufler*innen, die überwiegend intellektuelle Arbeit verrichten und hauptsächlich an ihrem Schreibtisch tätig sind, trotz physischer Einschränkungen in der Lage sind, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. 

Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung 

Diese beiden Versicherungsarten dienen dazu, Freiberufler*innen vor Ansprüchen Dritter aufgrund von Schäden zu schützen. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt finanzielle Verluste ab, die beispielsweise durch eine falsche Beratung entstehen können. Für freiberufliche Mediziner*innen ist diese Art von Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. 

Eine Betriebshaftpflichtversicherung hingegen deckt die Verantwortung für Schäden an Personen oder Sachen ab. Sie ist besonders nützlich für Freiberufler*innen mit eigenen Geschäftsräumen, in denen beispielsweise jemand über ein Kabel stolpern könnte, oder für diejenigen, die regelmäßig bei ihren Kund*innen arbeiten und dort unbeabsichtigt Schäden verursachen könnten.

Künstlersozialkasse für Freiberufler*innen

Die Künstlersozialkasse (KSK) stellt für Künstler*innen und Publizist*innen eine kostengünstige Versicherungsoption dar. Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, können sich in künstlerischen Bereichen tätige Freiberufler*innen nicht gegen eine Mitgliedschaft entscheiden.  

Wenn du bei der KSK versichert bist, leistest du automatisch auch Beiträge zur Rentenversicherung. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist, dass du mindestens 3.900 EUR jährlich oder 325 EUR monatlich verdienst. Deine berufliche Tätigkeit muss im Großen und Ganzen den Gebieten Kunst oder Publizistik zuzuordnen sein.

Als Freiberufler*in in der Berufsgenossenschaft

In der Regel besteht für Freiberufler*innen keine Pflicht zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Bei Unfällen springt deine Krankenversicherung ein. Ausnahmen gelten für Mitglieder bestimmter Berufsgruppen, etwa im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege und im Friseurhandwerk. Als freiberuflich Tätige*r bist du selbst für die Anmeldung bei der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft verantwortlich. 

Mitarbeitende als Freiberufler*in einstellen

Nur weil du freiberuflich tätig bist, bedeutet das nicht, dass du ausschließlich allein arbeiten musst. Es ist möglich, Mitarbeiter*innen einzustellen, wobei spezielle Regelungen gelten. Beispielsweise variiert die Anzahl der Fachkräfte, die du einstellen kannst, je nach Branche. Generell musst du immer noch persönlich und eigenverantwortlich arbeiten und eine leitende Rolle für deine Angestellten einnehmen. Wenn du die gesamte Verantwortung für dein Geschäft an deine Mitarbeiter*innen abgibst, könntest du deinen Freiberuflerstatus verlieren. 

Um Mitarbeiter*innen einstellen zu können, brauchst du eine Betriebsnummer. Du kannst den Antrag dafür digital beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit einreichen. 

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Finanzielle Unterstützung und Förderung für Freiberufler*innen

Wenn du planst, dich als Freiberufler*in selbstständig zu machen, ist es ratsam, dich vor der Gründung fachkundig beraten zu lassen. Professionelle Beratungsdienste sind meist kostenpflichtig, können jedoch durch staatliche Zuschüsse der einzelnen Bundesländer gefördert werden. 

Bist du mit den Unterstützungsprogrammen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vertraut? Im Rahmen seiner Wirtschaftsförderung bietet das BAFA verschiedene Optionen an, wie z.B. einen Beratungszuschuss für Unternehmen und Freiberufler*innen, die bereits mindestens ein Jahr am Markt tätig sind. Voraussetzung ist, dass du schuldenfrei bist. 

Falls du planst, aus der Arbeitslosigkeit heraus zu gründen, könntest du bei der Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Beratungsgutschein beantragen. 

Weitere Unterstützungsoptionen umfassen: 

  • den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit, 
  • das Einstiegsgeld, das Fördermittel für Empfänger*innen des Bürgergelds (ehemals ALG II) bereitstellt, die sich selbstständig machen wollen, 
  • und den ERP-Gründerkredit der KfW, ein Darlehen für Existenzgründer*innen von bis zu 100.000 EUR. 

Fazit

Die freiberufliche Selbstständigkeit bietet dir eine großartige Chance, deinem Fachgebiet nachzugehen und gleichzeitig mehr Kontrolle und Flexibilität in deinem beruflichen Leben zu haben. Du kannst dich vollkommen auf das konzentrieren, was du liebst und worin du gut bist, ohne dich mit übermäßigem Papierkram belasten zu müssen. 

Um jedoch sicherzustellen, dass du auf dem richtigen Weg bist, ist es wichtig, folgende Schritte zu berücksichtigen: 

  1. Überprüfe, ob deine geplante Aktivität als Freiberufler*in anerkannt wird.
  2. Erarbeite ein Alleinstellungsmerkmal und kreiere ein solides Geschäftsmodell
  3. Entwirf einen strukturierten und aussagekräftigen Businessplan. 
  4. Informiere dich über steuerliche Anforderungen und Fristen. 
  5. Melde deine Selbstständigkeit beim zuständigen Finanzamt an. 
  6. Schließe alle erforderlichen Versicherungen ab und überlege, ob eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) für dich sinnvoll ist. 
  7. Registriere dich in der entsprechenden Berufskammer. 

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bhp